Rechtsanwalt
Thomas M.R. Disqué
Fachanwalt für Steuerrecht



Mietminderungstabelle


Die Tabelle berechnet den für Mietmängel zu beanspruchenden Minderungsbetrag. Die alphabetisch geordnete Tabelle gibt Richtwerte zur Ermittlung der Minderung bei häufig auftretenden Mietmängeln. Für die Berechnung der statthaften Mietminderung geben Sie einfach die Art des Mangels und den monatlichen Mietzins (Kaltmiete zuzüglich Nebenkostenvorauszahlungen) ein - das Programm ermittelt sogleich den zu beanspruchenden Minderungsbetrag.


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