Mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung können Selbständige (Gewerbetreibende und Freiberufler) ihren steuerlichen Pflichten nachkommen, wenn sie keine Bilanzen erstellen müssen. Mittels Direkteingabe in das Formular wird der Überschuss für die Abrechnungsperiode berechnet. Zugleich werden die Daten für die Umsatzsteuer- Voranmeldung aufbereitet. |
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© 2002 Rechtsanwalt Thomas M.R. Disqué