Reisemängelrechner

Was tun bei Reisemängeln? Der Reisemängelrechner gibt eine erste Orientierungshilfe, um welchen Betrag der gezahlte Reisepreis ggfs. gemindert werden kann.

Reisemängelrechner auf Basis der Frankfurter Tabelle (Stand: April 2025)

Die Tabelle berechnet den für Reisemängel zu beanspruchenden Minderungsbetrag. Die vom Landgericht Frankfurt entwickelte Tabelle gibt Richtwerte zur Ermittlung der Minderung bei häufig auftretenden Reisemängeln. Für die Berechnung der Reisepreisminderung geben Sie einfach die Art des Mangels und den Reisepreis ein - das Programm ermittelt sogleich den zu beanspruchenden Minderungsbetrag.

Die Tabelle gibt Richtwerte, wie die häufigsten Reisemängel zu bewerten sind. Nach der Mängelbeschreibung werden die zur Minderung berechtigenden Prozentsätze in Klammern beziffert. Die Prozentsätze beziehen sich dabei auf den gesamten Reisepreis. Regelmäßig werden die Prozentsätze in einer Spanne "von - bis" angegeben. Zur Ermittlung des konkreten Minderungsbetrages werden dann die Mittelwerte zugrunde gelegt. Die Gerichte können in besonders gelagerten Fällen von der Tabelle abweichen. Die Tabelle gilt nur für Pauschalreisen. Für jede Berechnung kann nur ein Mangel eingegeben werden. Bei mehreren Mängeln müssen getrennte Berechnungen durchgeführt werden. Voraussetzung eines Minderungsanspruches ist die vorherige Mängelrüge bei der Reiseleitung am Urlaubsort mit Abhilfeverlangen unter Fristsetzung. Erst nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist entstehen Minderungsansprüche. Aufgetretene Mängel sollten am Urlaubsort mittels Bestätigung durch die Reiseleitung, Vermerk der Anschrift von Zeugen und beweiskräftigen Foto- bzw. Videoaufnahmen dokumentiert werden. Nach Reiseende müssen die Minderungsansprüche binnen einem Monat gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Sechs Monate nach Reiseende verjähren die Minderungsansprüche.